RSG Rechtsanwaltsbüro ist eine von Raffael S. Gübeli geführte Advokatur mit Niederlassung in St. Gallen. Sie haben in den Regionen St. Gallen und Zürich ein Rechtsproblem in den Bereichen Vertragsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht und suchen kompetente, vertrauenswürdige und preisgünstige Beratung und Vertretung. Hier sind Sie richtig. Überzeugen Sie sich selbst von meinen Qualifikationen sowie Expertise und kommen Sie in den Genuss einer vollumfänglichen, persönlichen und zielorientierten Betreuung sowie Prozessführung.
Haben Sie einen Rechtsfall in diesen Bereichen? Kontaktieren Sie mich. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
RSG studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten St. Gallen und Wien und schloss 2016 mit dem Master of Law ab (summa cum laude). Nach Praktika in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei, im Baudepartement St. Gallen sowie in der Staatsanwaltschaft St. Gallen erwarb er 2019 die Zulassung zum Rechtsanwalt sowie zum öffentlichen Notar. Er ist eingetragen im Anwaltsregister und dem Register der Notare des Kantons St. Gallen. Zurzeit arbeitet er an seiner Doktorarbeit über das Adhäsionsverfahren an der Universität Zürich. Dieses beschreibt einen besonderen Prozess, um im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die beschuldigte Person Zivilansprüche geltend zu machen.
Als Anwalt ist RSG vorwiegend in der Prozessführung tätig. Seine Stärken liegen insbesondere darin, die Interessen seiner Mandanten in Streitsituationen zu vertreten vor Gerichten und Behörden. Dies erfordert Qualitäten wie Verhandlungsgeschick, prozesstaktisches Vorstellungsvermögen sowie fundierte Kenntnisse des Prozessrechts. Letzteres regelt die formellen Fragen der Rechtsdurchsetzung, namentlich wie ein Sachverhalt zu präsentieren oder der Beweis zu führen ist, was einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zeitigt. Man muss nicht Recht haben, um Recht zu bekommen.
Januar 2017
Beitrag in Fachzeitschrift “AJP” zur Frage, ob Konkurrenten Informationen über Wettbewerbsparameter austauschen dürfen.
April 2018
Co-Autorschaft in Beitrag zur verfassungsrechtlichen Staatsvertragskompetenz der Kantone.
Mai 2018
Beitrag in Fachzeitschrift “sic” zur Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen abgestimmten Verhaltensweisen im Kartellrecht.
Januar 2018
Tagungsband zum Inter- und Intradisziplinären Zivilrecht, Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler
Gerne nehme ich Ihre Anfrage während den Büroöffnungszeiten 09.00 – 18.00 Uhr entgegen.
Die Kosten variieren je nach Anwalt und Kanton. Grundsätzlich ist das Honorar frei vereinbar, wird in der Regel jedoch nach Zeitaufwand bestimmt. Der Stundenansatz bewegt sich im Schnitt zwischen Fr. 250–300.–, nach nach Schwierigkeiten des Falles. Es empfiehlt sich, die Frage nach dem Stundensatz direkt anzusprechen.
Es handelt sich dabei um eine Mitteilung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden über den Verdacht einer Straftatbegehung. Diese Erklärung kann mündlich oder schriftlich gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Nicht selten versucht Ihnen die Polizei, die Anzeigeerhebung auszureden. In solchen Fällen kann der Beizug eines Anwalts erforderlich werden, damit eine Strafermittlung eingeleitet wird.
Ist Ihr rechtliches Anliegen nicht aussichtslos, können sie bei Mittellosigkeit beantragen, dass der Staat ihnen die Gerichtskosten vorschiesst. Ist Ihr Anliegen zudem rechtlich oder tatsächlich schwierig, haben Sie zudem Anspruch auf unentgeltliche anwaltliche Vertretung.
Im schlimmsten Fall verlieren Sie in der Hauptsache. Neben dem Rechtsverlust führt dies in aller Regel auch mit sich, dass Sie sowohl die Anwaltskosten (aller Parteien) als auch Gerichtsgebühren zu tragen haben. Es gibt jedoch prozessuale Mittel, die Kostenfolgen zu beschränken. Fragen Sie in jedem Fall nach den Erfolgsaussichten, um diese gegen das Kostenrisiko abzuwägen.
Die Gebühren variieren ja nach Art des Prozesses und je nach Aufwand. In Straf- und Verwaltungsverfahren werden Pauschalen festgesetzt von durchschnittlich ca. 1’000-4’000.–. Im Zivilprozess hängen die Gebühren von der Höhe des Streitwerts ab. Je höher der Klagewert, desto höher die Gebühren. Es empfiehlt sich daher, sich gleich zu Beginn beim Anwalt über das zu erwartende Kostenrisiko zu erkundigen.
Zunächst müssen sich die Gründer für eine Gesellschaftsart entscheiden. Im Falle einer AG oder GmbH sind sodann Statuten festzulegen und das erforderliche Kapital auf ein Gründungskonto bei einer Bank einzuzahlen. Anschliessend ist eine Gründungsversammlung abzuhalten, über die der Notar eine öffentliche Urkunde erstellt. Damit wird die Anmeldung im Handelsregister ermöglicht.
Es kommt auf den Einzelfall an. Es gibt Fälle in welchen selbst der Laie hinreichend befähigt ist, seine Interessen selbst zu wahren. Die Tücken eines Falles sind jedoch oftmals nicht augenscheinlich, weshalb sich der Beizug eines Anwalts empfiehlt, sobald man anzweifelt, ob man den Über- und Durchblick noch hat. Zudem ist eine Vertretung anzuraten, wenn die Gegenseite einen Anwalt beigezogen hat.
Auf Anfrage können Sie mir Ihr Anliegen schildern und erhalten darauf eine kostenlose Kurzanalyse Ihres Falles. Dies soll Ihnen dienen, die vorläufigen Erfolgsaussichten besser einzuschätzen.